Information zu den BerufsOrientierungsWochen

Die BerufsOrientierungsWochen  (BOW)

Stand: 26. August 2024 

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2024-25 

für euch finden die Berufsorientierungswochen, kurz BOW (= Betriebspraktikum), hier statt:  

27.1.-07.2.2025 

Die BOW sollen Euch – abgesehen von Erfahrungen, die Ihr vielleicht schon im Rahmen eines Ferienjobs gewonnen habt – eine erste unmittelbare Begegnung mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt ermöglichen und Euch helfen, die Überlegungen zur späteren Berufswahl möglichst sinnvoll vorzubereiten. Sie soll es Euch ermöglichen, erste Kenntnisse über die Realität der Berufsausübung in einem Arbeitsfeld zu sammeln, für das Ihr euch interessiert. Ihr überprüft so Eure Vorstellungen und Erwartungen bzw. Eignung und Neigung in einem von Euch gewünschten Beruf / Berufsfeld. 

In welchem Ausmaß Ihr Erfahrungen gewinnt, hängt aber nicht nur von der richtigen Auswahl des Betriebes ab, sondern auch von Euch selbst. Bittet von Euch aus um Informationen oder eine neue Aufgabe. Wartet nicht, bis sich irgendwann jemand um Euch kümmert. Zeigt Engagement und nutzt Eure Chance, möglichst viel zu erfahren! 

Wie und wo könnt ihr suchen? 

Die BOW können in Industriebetrieben und Verwaltungen abgeleistet werden; in Frage kommen auch Versicherungsgesellschaften, Banken und Sparkassen, Einzelhandelsgeschäfte, Werbeagenturen sowie soziale Einrichtungen (Kindergärten, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Schulen). 

Nutzt bei Eurer Wahl auch die Nähe zu den Universitäten Köln und Bonn, die Institute bieten interessierten Schülern ebenfalls die Möglichkeit eines Berufspraktikums an. Fragt im Bekanntenkreis nach interessanten Berufen, vielleicht könnt ihr mal zwei Wochen mitgehen!  

Nutzt auch das Internet für eure Suche: z.B. das Praktikumsportal des Rhein-Erftkreises (Herzlich willkommen im Praktikumsportal für den Rhein-Erft-Kreis | Impiris (praktikum-nrw.de) 

Wenn ihr noch keine Stelle habt: legt los mit der Internetsuche, dem Telefonieren und dem Bewerben!   

Was solltet ihr beachten? 

Hier ein paar Tipps 

  • Eure Tätigkeit am Arbeitsplatz sollte in Eurem eigenen Interesse möglichst abwechslungsreich und interessant sein. Solche Bedingungen bieten erfahrungsgemäß vor allem größere Betriebe, die über ein gutes Ausbildungswesen verfügen. Kleinere Einzelhandelsgeschäfte, wie z.B. Boutiquen, sind diesbezüglich weniger geeignet.  Wenig geeignet sind auch reine Bürotätigkeiten, zu denen man sehr viel (theoretisches) Spezialwissen benötigt. Sucht euch etwas, wo ihr möglichst viel (praktisch) auch ausprobieren könnt. 
  • Für eine Tätigkeit in Betrieben des Lebensmittelgewerbes bzw. in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sonderschulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime) ist oft ein Gesundheitszeugnis oder eine vom Gesundheitsamt durchgeführte Belehrung erforderlich. Solltet Ihr eine Infektionsschutzbelehrung benötigen, vereinbart bitte einen Termin über die Internetseite des Gesundheitsamtes Rhein-Erft. Die entstandenen Kosten können über die Stadt Erftstadt erstattet werden. Hierzu reicht ihr bitte die Quittungen im Sekretariat ein. 
  • Sucht euch eine Stelle, die für euch gut im Winter zwei Wochen lang täglich erreichbar ist.  
  • Ansprechpartnerin bei eventuellen Fragen ist die StuBo-Koordinatorin Frau Losse, aber vielleicht können euch auch die Klassenlehrerinnen beraten, sie kennen euch ja ganz gut! 

  Wichtig: Wenn ihr einen Berufsbereich wählt, bei dem ihr mit frischen Lebensmitteln in Kontakt kommt, dann… 

 benötigt ihr eine sogenannte „Infektionsschutzbelehrung“ vom Gesundheitsamt, die etwa 45 min. dauert und online angeboten wird. Um nicht die vollen Kosten von 25 Euro bezahlen zu müssen, sondern nur 5 Euro, wendet euch an unser Sekretariat, sie organisieren euch einen Gutscheincode – aber auch das benötigt ein wenig Vorlaufzeit, also kümmert euch bitte wirklich frühzeitig.  

  Werden mögliche Fahrtkosten ersetzt?  

 Die aus der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz entstehenden Fahrtkosten werden nur dann vom Schulträger übernommen, wenn die einfache Entfernung zwischen Elternhaus und Betrieb mehr als 5 km beträgt und 25 km nicht überschreitet (Vorgaben des Schulträgers!). 

Die Fahrkarten müsst Ihr zunächst selbst kaufen, dabei gilt immer die günstigste Variante. Nach Abschluss der BOW könnt Ihr euch im Sekretariat Erstattungsanträge abholen, worauf entweder die gesammelten Fahrkarten beigefügt werden oder aber die gefahrenen Kilometer aufgeführt werden.  

Was mache ich, wenn ich unbedingt ins Ausland möchte? 

Praktikum im Ausland klingt sehr interessant und wird grundsätzlich auch gerne von uns als Schule ermöglicht, aber es muss sogar von der Bezirksregierung genehmigt werden. Das bedeutet: Füllt den offiziellen Antrag aus (Formular siehe unten) und reicht ihn bis spätestens 13.12.24 bei unserer Schulleiterin Frau Franken ein, dann bekommt ihr im Idealfall die Erlaubnis kurz vor eurem Praktikum. Wenn ihr das alles früher organisieren und einreichen könnt, umso besser! 
 

Wie geht es während und nach dem Praktikum weiter? 

Während des Praktikums werdet ihr von einer Lehrkraft betreut: bitte setzt euch hierzu ein paar Tage vorher mit der Lehrkraft in Verbindung und sprecht einen gemeinsamen Kommunikationsweg ab (per Telefon, Teams,..). Die Lehrkraft soll euch einmal im Betrieb besuchen, mit einem Ausbilder/Ausbilderin sprechen, ein Reflexionsgespräch mit euch führen, euch bei möglichen Schwierigkeiten zur Seite stehen und sich ein Bild von eurem Einsatz machen.  

Sind die BOW Pflicht? 

Die BOW sind eine schulische Veranstaltung, so dass Versicherungsschutz, aber auch Teilnahmepflicht besteht. Die BOW sind Teil eines Konzepts „Kein Anschluss ohne Abschluss“, einer landesweiten Initiative, die den Übergang zwischen Schule und Beruf leichter gestalten möchte. Nähere Infos gibt es hier MAGS NRW I Kein Abschluss ohne Anschluss 

Werden die BOW bewertet? 

Ihr bekommt keine Schulnote für euer Praktikum, aber eine Bemerkung auf dem Jahresabschlusszeugnis der Klasse 10. In dieser Bemerkung wird deutlich, wie engagiert ihr euch gezeigt habt.  

Der Bemerkung werden drei Anteile zugrunde liegen (das ist neu im Vergleich zu den Vorjahren): ein Praktikumsbericht, von euch angefertigt, eine Kurzbeurteilung durch den Betrieb und eine Einschätzung durch die Lehrkraft. Näheres erfahrt ihr dann etwa zwei Wochen vor dem Praktikum. 

 

Und jetzt ?  

Suche dir einen Betrieb, lasse dir den Platz bestätigen und gib die Bestätigung bis spätestens Freitag, 29.11. an eure Klassenlehrerin ab.  

Solltet Ihr bis zu diesem Termin noch keinen Platz gefunden haben oder sollte sich die Erfolglosigkeit Eurer Bemühungen abzeichnen (bitte weise uns nach, dass du dich wirklich bemüht hast) setzt Euch unbedingt mit einem der StuBo-Beratungslehrkräfte in Verbindung. Wir werden uns dann gemeinsam bemühen, eine Stelle zu finden, die Euren Vorstellungen entspricht oder nahekommt. 

J. Losse
StuBo-Koordinatorin für die Jahrgangsstufe 10

Anlagen: 

  1. Informationsschreiben an die Eltern 
  2. Informationsschreiben an den Betrieb 
  3. Antrag Auslandspraktikum