Information zu den BerufsOrientierungsWochen
Einführungsphase im Schuljahr 2016/2017
Stand: 18. Mai 2016
Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF,
auch in diesem Schulhalbjahr findet wieder die BOW statt und zwar vom
23.01.2017 – 03.02.2017
Die BOW soll Ihnen – abgesehen von Erfahrungen, die Sie vielleicht schon im Rahmen eines Ferienjobs gewonnen haben – eine erste unmittelbare Begegnung mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt ermöglichen und Ihnen helfen, die Überlegungen zur späteren Berufswahl möglichst sinnvoll vorzubereiten. Sie soll es Ihnen ermöglichen, erste Kenntnisse über die Realität der Berufsausübung in einem Arbeitsfeld zu sammeln, für das Sie sich interessieren. Sie überprüfen so Ihre Vorstellungen und Erwartungen bzw. Eignung und Neigung in einem von Ihnen gewünschten Beruf / Berufsfeld.
In welchem Ausmaß Sie Erfahrungen gewinnen, hängt aber nicht nur von der richtigen Auswahl des Betriebs ab, sondern auch von Ihnen selbst. Bitten Sie von sich aus um Informationen oder eine neue Aufgabe. Warten Sie nicht, bis sich irgendwann jemand um Sie kümmert. Zeigen Sie Engagement und nutzen Sie Ihre Chance, möglichst viel zu erfahren!
Die BOW kann in Industriebetrieben und Verwaltungen abgeleistet werden; in Frage kommen auch Versicherungsgesellschaften, Banken und Sparkassen, Einzelhandelsgeschäfte, Werbeagenturen sowie soziale Einrichtungen (Kindergärten, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Schulen); die Nähe zu einem Berufswunsch sollte allerdings erkennbar sein! Beachten Sie dazu auch den entsprechenden Eintrag auf dem Meldebogen. Wählen Sie daher nicht eine solche Tätigkeit, von der Sie schon jetzt wissen, dass ein entsprechender Beruf für Sie nicht in Frage kommt. Nutzen Sie bei Ihrer Wahl die Nähe zu den Universitäten Köln und Bonn, die Institute bieten interessierten Schülern ebenfalls die Möglichkeit eines Berufspraktikums an.
Bei der Auswahl der Stelle sollten Sie Folgendes beachten:
- Ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz sollte in Ihrem eigenen Interesse möglichst abwechslungsreich und interessant sein. Solche Bedingungen bieten erfahrungsgemäß vor allem größere Betriebe, die über ein gutes Ausbildungswesen verfügen. Kleinere Einzelhandelsgeschäfte, wie z.B. Boutiquen, sind diesbezüglich weniger geeignet.
Ansprechpartner bei eventuellen Fragen sind die BOW – LehrerInnen Frau Núñez und Herr Zieße.
- Für eine Tätigkeit in Betrieben des Lebensmittelgewerbes bzw. in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sonderschulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime) ist oft ein Gesundheitszeugnis oder eine vom Gesundheitsamt durchgeführte Belehrung erforderlich, erkundigen Sie sich!
- Die aus der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz entstehenden Fahrtkosten werden nur dann vom Schulträger übernommen, wenn die einfache Entfernung zwischen Elternhaus und Betrieb mehr als 5 km beträgt und 25 km nicht überschreitet (Vorgaben des Schulträgers!).
Die Fahrkarten müssen Sie zunächst selber kaufen, dabei gilt immer die günstigste Variante. Nach Abschluss der BOW können Sie sich im Sekretariat Erstattungsanträge abholen, worauf entweder die gesammelten Fahrkarten beigefügt werden oder aber die gefahrenen Kilometer aufgeführt werden.
- Sollten Sie ein Praktikum außerhalb des vorgegebenen Umfeldes von 50 km oder ein Auslandspraktikum machen, gelten folgende Vereinbarungen:
Es muss ein Ansprechpartner benannt sein, der dem Schüler während der Zeit seines Praktikums beratend und betreuend zur Verfügung steht und über eine entsprechende Lebens- und Berufserfahrung verfügt.
Im Verlauf des Praktikums erfolgt mindestens ein Besuch des Ansprechpartners im Betrieb. Hierbei werden bereits während des Praktikums der Erfolg und die Erfahrung des Schülers reflektiert.
Der Praktikumsbericht des Schülers wird vom Ansprechpartner geprüft und bewertet (außerhalb einer Notengebung).
Abschließend wird der Praktikumsbericht der betreuenden Lehrkraft unserer Schule vorgelegt, damit ein entsprechender Zeugnisvermerk erfolgen kann.
Die Mitglieder der Schulkonferenz stimmten einstimmig am 2. Dezember 2015 für den neuen BOW-Beschluss.
Die BOW ist eine schulische Veranstaltung, so dass Versicherungsschutz, aber auch Teilnahmepflicht besteht. Über die BOW müssen Sie einen Praktikumsbericht anfertigen! (Siehe Information zum BOW – Praktikumsbericht)
Nach Möglichkeit sollten Sie schon bald mit der eigenständigen Suche nach einem Praktikumsplatz beginnen, denn wer zuerst kommt… .
Hinsichtlich der Beschaffung der Stelle ist an eine persönliche Vorsprache bei einem Betrieb / einer Behörde / einer Firma / einer Institution etc. gedacht, falls erforderlich auch an eine schriftliche Bewerbung. Letztere müssen Sie nachweisen, falls es Ihnen allein nicht gelingen sollte, eine Stelle zu finden.
Bis spätestens Freitag, den 28. Oktober 2016, muss uns die schriftliche Bestätigung des Betriebes (siehe Anlage 4 – Meldebogen), in dem Sie Ihr Praktikum ableisten dürfen, vorliegen!
Sollten Sie bis zu diesem Termin noch keinen Platz gefunden haben oder sollte sich die Erfolglosigkeit Ihrer Bemühungen abzeichnen (Nachweis der erfolglosen Bemühungen muss erbracht werden!), setzen Sie sich unbedingt mit einem der BOW-Lehrer in Verbindung. Wir werden uns dann gemeinsam bemühen, eine Stelle zu finden, die Ihren Vorstellungen entspricht oder nahe kommt.
Und so geht es weiter:
- Bis zum 28. Oktober 2016 müssen die Meldebögen mit dem Nachweis, bei welchem Betrieb Sie angenommen wurden, im Sekretariat bei Frau Esser vorliegen.
- In der Woche vom 07. bis zum 18.11.2016 müssen Sie sich, falls erforderlich, im Sekretariat bei Frau Esser für die amtsärztliche Untersuchung anmelden.
Viel Spaß bei der BOW !!
I. Núñez und R. Zieße
Für das BOW-Team
Anlagen:
- Informationsschreiben an die Eltern
- Informationsschreiben an den Betrieb (Bescheinigung der Schule)
- Rechtsgrundlage
- Meldebogen (von Ihnen auszufüllen und im Betrieb abzeichnen lassen)
- Beurteilungskriterien des BOW-Praktikumsberichtes
- Inhaltliche Gestaltung des Praktikumsberichtes
- Ratschläge zum Praktikum