Information zu den BerufsOrientierungsWochen
Jahrgangsstufe 9 im Schuljahr 2020/2021
Stand: 23. Februar 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9,
auch im Schuljahr 2020/21 findet wieder die BOW statt und zwar vom
21.6.-1.7.2021
Die BOW soll Euch – abgesehen von Erfahrungen, die Ihr vielleicht schon im Rahmen eines Ferienjobs gewonnen habt – eine erste unmittelbare Begegnung mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt ermöglichen und Euch helfen, die Überlegungen zur späteren Berufswahl möglichst sinnvoll vorzubereiten. Sie soll es Euch ermöglichen, erste Kenntnisse über die Realität der Berufsausübung in einem Arbeitsfeld zu sammeln, für das Ihr euch interessiert. Ihr überprüft so Eure Vorstellungen und Erwartungen bzw. Eignung und Neigung in einem von Euch gewünschten Beruf / Berufsfeld.
In welchem Ausmaß Ihr Erfahrungen gewinnt, hängt aber nicht nur von der richtigen Auswahl des Betriebes ab, sondern auch von Euch selbst. Bittet von Euch aus um Informationen oder eine neue Aufgabe. Wartet nicht, bis sich irgendwann jemand um Euch kümmert. Zeigt Engagement und nutzt Eure Chance, möglichst viel zu erfahren!
Die BOW kann in Industriebetrieben und Verwaltungen abgeleistet werden; in Frage kommen auch Versicherungsgesellschaften, Banken und Sparkassen, Einzelhandelsgeschäfte, Werbeagenturen sowie soziale Einrichtungen (Kindergärten, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Schulen); die Nähe zu einem Berufswunsch sollte allerdings erkennbar sein! Beachtet dazu auch den entsprechenden Eintrag auf dem Meldebogen. Wählt daher nicht eine solche Tätigkeit, von der Ihr schon jetzt wisst, dass ein entsprechender Beruf für Euch nicht in Frage kommt. Nutzt bei Eurer Wahl die Nähe zu den Universitäten Köln und Bonn, die Institute bieten interessierten Schülern ebenfalls die Möglichkeit eines Berufspraktikums an.
Bei der Auswahl der Stelle sollten Ihr Folgendes beachten:
- Eure Tätigkeit am Arbeitsplatz sollte in Eurem eigenen Interesse möglichst abwechslungsreich und interessant sein. Solche Bedingungen bieten erfahrungsgemäß vor allem größere Betriebe, die über ein gutes Ausbildungswesen verfügen. Kleinere Einzelhandelsgeschäfte, wie z.B. Boutiquen, sind diesbezüglich weniger geeignet.
Ansprechpartner bei eventuellen Fragen ist die StuBo-Koordinatorin Frau Núñez.
- Für eine Tätigkeit in Betrieben des Lebensmittelgewerbes bzw. in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sonderschulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime) ist oft ein Gesundheitszeugnis oder eine vom Gesundheitsamt durchgeführte Belehrung erforderlich. Solltet Ihr eine Infektionsschutzbelehrung benötigen, meldet Euch bitte im Sekretariat.
- Die aus der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz entstehenden Fahrtkosten werden nur dann vom Schulträger übernommen, wenn die einfache Entfernung zwischen Elternhaus und Betrieb mehr als 5 km beträgt und 25 km nicht überschreitet (Vorgaben des Schulträgers!).
Die Fahrkarten müsst Ihr zunächst selber kaufen, dabei gilt immer die günstigste Variante. Nach Abschluss der BOW könnt Ihr euch im Sekretariat Erstattungsanträge abholen, worauf entweder die gesammelten Fahrkarten beigefügt werden oder aber die gefahrenen Kilometer aufgeführt werden.
- Solltet ihr ein Praktikum außerhalb des vorgegebenen Umfeldes von 50 km oder ein Auslandspraktikum machen, gelten folgende Vereinbarungen:
Es muss ein Ansprechpartner benannt sein, der dem Schüler während der Zeit seines Praktikums beratend und betreuend zur Verfügung steht und über eine entsprechende Lebens- und Berufserfahrung verfügt.
Im Verlauf des Praktikums erfolgt mindestens ein Besuch des Ansprechpartners im Betrieb. Hierbei werden bereits während des Praktikums der Erfolg und die Erfahrung des Schülers reflektiert.
Der Praktikumsbericht des Schülers wird vom Ansprechpartner geprüft und bewertet (außerhalb einer Notengebung).
Abschließend wird der Praktikumsbericht der betreuenden Lehrkraft unserer Schule vorgelegt, damit ein entsprechender Zeugnisvermerk erfolgen kann.
Die Mitglieder der Schulkonferenz stimmten einstimmig am 2. Dezember 2015 für den neuen BOW-Beschluss.
Die BOW ist eine schulische Veranstaltung, so dass Versicherungsschutz, aber auch Teilnahmepflicht besteht. Über die BOW müsst Ihr einen Praktikumsbericht anfertigen! (Siehe Information zum BOW – Praktikumsbericht)
Nach Möglichkeit sollten Ihr schon bald mit der eigenständigen Suche nach einem Praktikumsplatz beginnen, denn wer zuerst kommt… .
Hinsichtlich der Beschaffung der Stelle ist an eine persönliche Vorsprache bei einem Betrieb / einer Behörde / einer Firma / einer Institution etc. gedacht, falls erforderlich auch an eine schriftliche Bewerbung. Letztere müsst Ihr nachweisen, falls es Euch allein nicht gelingen sollte, eine Stelle zu finden.
Bis spätestens Montag, den 17.5.2021, sollte uns die schriftliche Bestätigung des Betriebes (siehe Anlage 4 – Meldebogen), in dem Ihr euer Praktikum ableisten dürft, vorliegen!
Solltet Ihr bis zu diesem Termin noch keinen Platz gefunden haben oder sollte sich die Erfolglosigkeit Eurer Bemühungen abzeichnen (Nachweis der erfolglosen Bemühungen muss erbracht werden!), setzt Euch unbedingt mit einem der BOW-Lehrer in Verbindung. Wir werden uns dann gemeinsam bemühen, eine Stelle zu finden, die Euren Vorstellungen entspricht oder nahe kommt.
Und so geht es weiter:
- Bis zum 17. Mai 2021 müssen die Meldebögen mit dem Nachweis, bei welchem Betrieb Ihr angenommen wurdet, im Sekretariat bei Frau Baatout vorliegen.
- Falls eine amtsärztliche Untersuchung vorliegen muss, so ist diese über die Onlineseite des Rhein Erft Kreises (Infektionsschutzbelehrung Rhein-Erft-Kreis) zu beantragen.
Viel Spaß bei der BOW.
Isabel Núñez
StuBo-Koordinatorin
Anlagen:
- Informationsschreiben an die Eltern
- Informationsschreiben an den Betrieb (Bescheinigung der Schule)
- Rechtsgrundlage
- Meldebogen (von Ihnen auszufüllen und im Betrieb abzeichnen lassen)
- Beurteilungskriterien des BOW-Praktikumsberichtes
- Inhaltliche Gestaltung des Praktikumsberichtes
- Ratschläge zum Praktikum