Sehr geehrte Eltern,
bitte bedenken Sie, dass aufgrund des ab 1. März 2020 gültigen Masernschutzimpfungsgesetzes alle Schulen dazu verpflichtet sind, bei Neuanmeldungen den Nachweis der Impfung oder eine ärztliche Bescheinigung der durchgemachten Erkrankung oder eine Impfunverträglichkeitsbescheinigung zu verlangen.
Stand: 28. Februar 2020