LRS

LRS – Konzept Gymnasium Lechenich

Stand: Mai 2019

Schülerinnen und Schüler (SuS) mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) werden nach dem Erlass des Landes NRW geschützt, begleitet und individuell gefördert.

Die Diagnose

  • liegt entweder bereits von der Grundschule vor.
  • oder geschieht auf Antrag der Eltern.
  • oder wird von der Lehrkraft für Deutsch/Anregung einer Fachlehrkraft veranlasst.

Eine LRS liegt vor, sofern nicht außerschulisch diagnostiziert:

  • wenn das Testergebnis der HSP in mehr als zwei Bereichen deutlich unterhalb der Norm liegt
  • die Lehrkraft für Deutsch einen deutlichen Nachteil im Vergleich mit der Lerngruppe bestätigt.
  • Die Lese-/Rechtschreibleistung deutlich unter der allg. Leistungsfähigkeit des Kindes liegt

Unter diesen Bedingungen hat der Schüler/die Schülerin ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich.

Beantragung und Gewährung eines Nachteilsausgleiches

Der Antrag darauf wird von den Eltern nach einem Beratungsgespräch, in dem auch auf andere Fördermöglichkeiten verwiesen wird, formlos bei der Stufenleitung gestellt und von der Klassenkonferenz bestätigt. Sie legt auch den Rahmen fest. Dies kann sein:

  • zusätzliche Zeit für die Rechtschreibkorrektur (bei Arbeiten oder im Unterricht)
  • keine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistungen (Notenschutz)
  • zusätzliches Vorlesen der Aufgabenstellung oder von Texten
  • Verwenden von Schrifttypen, die besonders klar sind (Calibri, Comic Sans), Verwendung eines größeren Schriftgrads, weitzeilige Ausdrucke zur besseren Lesbarkeit
  • Sitzplatz mit guter Sicht auf die Tafel
  • Angebot einer schulischen Fördermaßnahme außerhalb der regulären Stundentafel (Kleingruppen von bis zu 7 Lernenden im 4. Block)
  • Material für das selbstständige Üben

Der Nachteilsausgleich ist an die Teilnahme an der hausinternen Förderung gekoppelt. Diese kann beim Nachweis einer externen Förderung entfallen. Die Förderung wird auf dem Zeugnis/in der Schulakte dokumentiert.

Der Nachteilsausgleich kann sich neben Deutsch auch auf andere Fächer, bzw. die 2. Fremdsprache beziehen.

Die Schule bietet eine „LRS-Insel“ als interne Fördermaßnahme an. Sie findet einmal pro Woche in der 7. Stunde statt.

Zu Beginn der Mittelstufe wird nochmals ein Test durchgeführt. Ein Nachteilsausgleich in den Klassen 7-9 (10 bei G 9) setzt voraus, dass zuvor geeignete Fördermaßnahmen durchgeführt und dokumentiert worden sind.

In der Oberstufe und den Zentralen Prüfungen fällt der Notenschutz weg. Es besteht nach APO-GOSt weiterhin ein Recht auf Nachteilsausgleich, der rechtzeitig von den Eltern bei der Schulleitung beantragt werden muss. Voraussetzung dafür ist ein aktuelles ärztliches Attest.

Für die Kinder ist das gemeinsame Bemühen von Elternhaus und Schule ganz wichtig. Neben genügend Förderung ist eine wertschätzende Umgebung und eine angstfreie Atmosphäre Voraussetzung für ein Gelingen der Therapie.

Fachschaft Deutsch