Schulvertrag

Schulvertrag

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Version vom Februar 2004

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 Schulvertrag

Wir am Gymnasium Lechenich sind eine Gemeinschaft, die einen großen Teil des Tages miteinander verbringt. Unsere Schule soll nicht nur als eine Institution der Wissensvermittlung, sondern als Lebensraum verstanden werden. Wir wollen unser Zusammenleben so gestalten, dass wir gerne in die Schule kommen, Kenntnisse in vielen unterschiedlichen Bereichen erwerben und den Umgang mit anderen Menschen lernen.

Unser Zusammenleben kann nur gelingen, wenn jeder weiß, welche Rechte und Pflichten er hat. Dieser „Vertrag“ hat keine über das Schulgesetz hinausgehende rechtliche, sondern eine soziale Verbindlichkeit. Der Begriff Schulvertrag wird an deutschen Schulen in diesem Sinne verwendet:

Vertrag kommt von Vertragen.

I.            Schülerinnen und Schüler

  1. Ich will höflich und freundlich sein und Rücksicht auf Schwächere nehmen.
  2. Ich will die persönlichen Bedürfnisse, Gefühle und Eigenarten jedes Einzelnen respektieren und anderen helfen, so gut ich kann.
  3. Ich will andere weder beleidigen noch beschimpfen. Ich will andere weder bedrohen noch körperlich angreifen.
  4. Ich löse Konflikte ohne körperliche Gewalt oder Gewalt mit Worten.
  5. Ich weiß, dass ich mir bei den Streitschlichtern oder Menschen aus der Schulgemeinschaft, zu denen ich Vertrauen habe, Hilfe holen kann.
  6. Ich will nichts beschädigen, bespucken oder beschmieren und alles sauber halten (z.B. Bücher, Arbeitsmaterialien, Sport- und Spielgeräte, Mobiliar, Gebäude, Toiletten, Böden)
  7. Ich will eine positive Einstellung zum Unterricht und zur Leistung entwickeln. Ich halte mich an die Unterrichtsregeln wie Pünktlichkeit, Ruhe, Hausaufgaben machen, Anweisungen befolgen etc.
  8. Ich werde mich bemühen ehrlich zu sein, indem ich für mein Tun Verantwortung übernehme und an das Wohl der Gemeinschaft denke.
  9. Ich werde mich an die in dem Schulgesetz und unserer Schulordnung festgelegten Regeln halten.
  10. Ich darf mich aktiv für die Umsetzung der Schulregeln einsetzen.

II.         Lehrerinnen und Lehrer

  1. Ich will Schülerinnen und Schülern, Eltern wie auch Kolleg/innen und Kollegen gegenüber höflich und freundlich sein.
  2. Ich werde Schülerinnen und Schüler respektvoll behandeln und versuchen ihnen ihre Ängste zu nehmen.
  3. Ich werde Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität wahrnehmen und akzeptieren.
  4. Ich bin bereit, wenn es zu Konflikten kommt einzugreifen, Gespräche zu führen und werde versuchen, auch die Sicht des Gegenübers zu verstehen.
  5. Ich will eine gute Unterrichtsatmosphäre schaffen bzw. ermöglichen.
  6. Ich halte mich an die Unterrichtsregeln, nehme meine Pflichten gewissenhaft wahr und setze mich für einen Gewinn bringenden Unterricht ein.
  7. Ich werde mich grundsätzlich um eine gerechte Beurteilung aller Schüler/innen und Schüler bemühen.
  8. Ich will Erfolge und besondere Leistungen deutlich anerkennen und loben, ohne andere herabzusetzen.
  9. Ich werde mich um eine gemeinschaftsfördernde, unterstützende Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen und Kollegen bemühen.
  10. Ich will Entscheidungsprozesse so weit wie möglich transparent gestalten und die Betroffenen einbeziehen.
  11. Ich will meine Position nur dort nutzen, wo sie eine unerlässliche Funktion erfüllt.
  12. Ich verstehe mich in meiner Verwaltungs- und Kontrollfunktionen als Partner der Lehrer-, Schüler- und Elternschaft.

III.     Eltern

  1. Wir werden den für uns selbstverständlichen Erziehungsauftrag bewusst wahrnehmen.
  2. Wir werden zum Wohle unserer Kinder mit der Schule zusammenarbeiten.
  3. Wir werden das Schulleben entsprechend unseren Möglichkeiten aktiv mitgestalten.
  4. Wir werden unseren Sohn/unsere Tochter in seinem/ihrem Lernprozess, so gut es geht, unterstützen.
  5. Wir werden versuchen regelmäßig zum Elternsprechtag und zu Klassenpflegschaftssitzungen zu kommen.
  6. Wir werden unseren Sohn/unsere Tochter bei der Einhaltung des Schulvertrages unterstützen und bestärken.

IV.    Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle hilft, wenn Probleme nicht mit den im Schulvertrag gegebenen Hilfen gelöst werden können. Sie besteht aus je drei Vertreter/innen bzw. Vertretern von Schüler-, Lehrer-, Elternschaft, die in ihren jeweiligen Gremien zu Beginn des Schuljahres gewählt werden.

Erklärung


Ich werde grundsätzlich versuchen, Probleme zunächst im Gespräch mit den Betroffenen zu lösen.

 

 

Datum Unterschrift